Was wir tun

Was wir tun

Wir beraten und begleiten.

Wir unterstützen.

Wir qualifizieren.

Wir bieten Workshops und Veranstaltungen an.

Wir entwickeln Strategien und Konzepte weiter.

Wir sind im Austausch mit anderen Expert:innen. 

"Wir unterstützen die Dienststellen der niedersächsischen Landesverwaltung beim Einstieg in das Gesundheitsmanagement und allen Fragen rund um Arbeit und Gesundheit."

Unsere Grundlage: Die Vereinbarung nach § 81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes

Handlungsfelder Arbeit und Gesundheit

Grundlage unserer Arbeit bildet das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz (NPersVG) § 81. Im Sommer 2015 verabschiedeten die Landesregierung und die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften die Vereinbarung zu Arbeit und Gesundheit in der Landesverwaltung nach § 81 NPersVG. Sie stellt den rechtlichen Rahmen für alle Aktivitäten im Feld von Arbeit und Gesundheit in der niedersächsischen Landesverwaltung dar und ist für die Dienststellen verbindlich. Ziel der Vereinbarung ist die Förderung und der Erhalt der Gesundheit sowie der Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten des Landes. Die fünf Handlungsfelder von Arbeit und Gesundheit berücksichtigen sowohl die individuelle als auch die organisationale Ebene. Die Vereinbarung umfasst 5 Handlungsfelder: Gesundheitsmanagement/ Arbeitsschutz (GM & ArbSch), Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF), Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Chancen auf Rückkehr ermöglichen (CARE) und Betriebliche Suchtprävention sowie -beratung. 


Der Beratungsservice Gesundheitsmanagement berät überwiegend im Handlungsfeld Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutz. Darüber hinaus besteht eine enge Kooperation mit den Kolleg:innen aus den Handlungsfeldern BEM, Suchtprävention, CARE und BGF des Referats 15 - Arbeit und Gesundheit in der Landesverwaltung, Allgemeine Personalentwicklung und Fortbildung im MI.


Weitere Informationen finden Sie unter:

www.gesundheitsmanagement.niedersachsen.de


Oder im Intranet der Landesverwaltung unter:

intra.personalentwicklung.niedersachsen.de


 

Grafik der 81er Vereinbarung

Der Beirat

Der Beirat Arbeit und Gesundheit wurde 2015 eingerichtet - nach Vorgabe der Vereinbarung nach § 81. Er erörtert aktuelle Fragestellungen zum Thema Arbeit und Gesundheit und sorgt für den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Ressorts sowie deren Geschäftsbereichen, den Beschäftigtenvertretungen und den Gewerkschaften zum Themenfeld Arbeit und Gesundheit in der Landesverwaltung.

Zudem begleitet und evaluiert der Beirat die vielfältigen Aufgaben von Arbeit und Gesundheit auf Landesebene .


Im Beirat sind vertreten:


  • die obersten Landesbehörden
  • die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften
  • die Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten der obersten Landesbehörden
  • die Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretung der obersten Landesbehörden.


Die Geschäftsführung liegt im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport.

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